Der Gesetzgeber hat auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts das Grundsteuerrecht umfassend neu geregelt. In diesem Jahr müssen alle Eigentümer für Ihr Grundstück und ihre Immobilie eine eigene „Steuererklärung“ abgeben. Die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwertes ist bis zum 31.01.23 beim zuständigen Finanzamt einzureichen
Es bleiben noch
bis zum Ablauf der Frist für Ihre Grundsteuererklärung.
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